Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB”) für Catering-Kunden

§ 1 Präambel

Die Hey Group GmbH, Gormannstraße 14, 10119 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 168352 B (nachfolgend "heycater!") erleichtert ihren Kundinnen (nachfolgend „Auftraggeberin“) die Suche nach einem gewünschten Catering, indem es ihren Kundinnen erspart, zahlreiche Anfragen an verschiedene Catering-Unternehmen zu stellen. Hierzu betreibt heycater! die Online-Plattform www.heycater.com (nachfolgend „PLATTFORM“ genannt), worüber Speise- und Getränkelieferungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen (nachfolgend „Cateringleistung“ genannt) bei heycater! als Auftragnehmerin gebucht werden können.

Die Auftraggeberin sucht solche Cateringleistungen und hat die Möglichkeit, sich über die Plattform hierfür verschiedene Angebote einzuholen und zu beauftragen.

Auftraggeberin können sowohl „Verbraucher“ im Sinne von § 13 BGB als auch „Unternehmer“ i.S.v. § 14 BGB sein. Gemäß § 13

Die Vertragspartner werden gemeinsam als „die Vertragsparteien“ oder „die Parteien“ bezeichnet.

§ 2 Vertragsparteien/Leistungserbringer, Anmeldung/Zugangsdaten, Anfrage für eine Cateringdienstleistung, Vertragsschluss

2.1. heycater! erbringt eine über die PLATTFORM vereinbarte CATERINGLEISTUNG als Vertragspartner und Auftragnehmerin von Auftraggeberin.

2.2. heycater! hat mit einer Vielzahl von CATERERN Verträge geschlossen und bedient sich - im Innenverhältnis - dieser zur Ausführung der CATERINGLEISTUNG.

2.3. Die Auftraggeberin muss sich zunächst auf der PLATTFORM registrieren und wählt dabei ihre persönlichen Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort). Anzugeben sind bei der Registrierung insbesondere Vor- und Nachname bzw. Firmenname, die ladungsfähige Anschrift, ggfs. abweichende Rechnungsanschrift, Telefonnummer und E-Mail Adresse.

2.4. Die Zugangsdaten sind vertraulich. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Auftraggeberin stellt sicher, dass die Zugangsdaten sorgsam aufbewahrt und die Passwörter in regelmäßigen Abständen geändert werden. Wurde eine CATERINGLEISTUNG unter Nutzung dieser Zugangsdaten bestellt, so gilt - bis auf Nachweis des Gegenteils - eine Bestellung als von der Auftraggeberin oder einer von dieser berechtigten Person veranlasst.

2.5. Nach einem Login kann auf der PLATTFORM durch die Auftraggeberin eine CATERINGLEISTUNG angefragt werden. Auf der Plattform werden -nach freiem Ermessen- von heycater! unter Umständen verschiedene Buchungswege angeboten: .

- ein vereinfachter „MARKTPLATZ“, in dem vorausgewählte Cateringprodukte und -dienstleistungen („STANDARDPRODUKTE“) angeboten werden,

- ein Bereich für INDIVIDUELLE ANFRAGEN, die von heycater! an eine von heycater! zu treffende Auswahl von CATERERN weitergeleitet werden.

INDIVIDUELLE ANFRAGEN

2.5.1 ENDKUNDEN können über die Plattform eine zunächst unverbindliche ANFRAGE für ein CATERING unter Angabe erforderlicher Informationen stellen. heycater! ist berechtigt, frei auszuwählen an welchen infrage kommenden CATERER eine ENDKUNDEN-Anfrage weitergeleitet wird. Umgekehrt besteht auch keine Pflicht des CATERERS auf solche Anfragen hin ein Angebot zu unterbreiten.

2.5.2. Im Anschluss wird heycater! Angebote einholen. Eine Gewähr, dass die Anfrage erfüllt werden kann, wird jedoch nicht übernommen.

2.5.3. Jede Anfrage und jedes darauf erfolgte Angebot des CATERERS enthält Mindestangaben zu (i) Datum, (ii) Uhrzeit des Veranstaltungsbeginn, (iii) dem gewünschten Zeitpunkt der Anlieferung (LIEFERZEITPUNKT), (iv) ggfs. Dauer der geplanten Veranstaltung, (v) der Personenzahl, (vi) der konkret angefragten CATERINGLEISTUNGEN, einschließlich gewünschter Speisen und Getränke, vii) des Veranstaltungs- und Lieferungorts, (viii) dem Budgetrahmens sowie (ix) ggf. weitere Wünsche. Erforderlichenfalls wird der KUNDE fehlenden Angaben und sonstige fehlende, für einen CATERER relevante, Angaben auf Rückfrage möglichst unverzüglich beantworten.

2.5.4. Der KUNDE wird über solche Nachfragen an die von ihm auf der PLATTFORM in seinem Profil hinterlegte eMail-Adresse unterrichtet. Er kann dies jederzeit nach seinem Login auf der PLATTFORM abrufen und beantworten.

2.5.5. In der Regel werden Cateringanfragen binnen einer Frist von 48 Stunden beantwortet.

2.5.5. In der Regel werden Cateringanfragen binnen einer Frist von 48 Stunden beantwortet.

2.5.6. Gibt ein CATERER ein Angebot ob, so bindet er sich an sein Angebot in der Regel für die Dauer von mindestens 7 Werktagen (BINDEFRIST), gerechnet ab dem der Angebotseinstellung folgenden Kalendertag (VERBINDLICHES ANGEBOT). Ist der angefragte Lieferzeitpunkt innerhalb einer solchen Bindefrist, so kann der CATERER seine Bindefrist durch ausdrückliche, in grafisch und Schriftgröße hervorgehobener Art und Weise kenntlich gemachter, Erklärung angemessen verkürzen.

2.5.7. Der Einzelauftrag kommt dann zustande, wenn der KUNDE das Angebot auf der PLATTFORM durch Klicken des Buttons „Angebot kostenpflichtig annehmen“ und/oder „Kostenpflichtig buchen“ bestätigt, d.h. annimmt und die Angebotsbindefrist des CATERERS noch nicht abgelaufen ist. Ist die Bindefrist bereits abgelaufen, so ist die (vermeintliche) Annahme des Kunden stattdessen ein nunmehr verbindliches neues Angebot des KUNDEN, welches der CATERER unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, annehmen kann.

ANGEBOTE ÜBER MARKTPLATZ

2.5.8. Heycater! bietet auf der Plattform außerdem den sogenannten „MARKTPLATZ“ an. In diesem Bereich werden vorkonfektionierte Cateringdienstleistung des CATERERS (sogenannte „STANDARDPRODUKTE“) angeboten, die nicht der besonderen Individualisierung unterliegen. Für diesen Bereich gelten die vorstehenden Regelungen gem. Ziffer 2.5.1. bis 2.5.7. soweit sie nachfolgend nicht abgeändert sind:

2.5.9. Im MARKTPLATZ gibt der ENDKUNDE bereits eine Bestellung auf, d.h. der ENDKUNDE gibt bereits ein verbindliches ANGEBOT ab. Dieses kann der CATERER binnen einer verkürzten Reaktionsfrist von 4 Stunden bestätigen, d.h. annehmen. Damit ist ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen.

2.5.10. Sofern eine Vermittlung zwischen ENDKUNDE und CATERER durch heycater! erfolgt, sind die Vertragsbeziehungen ausschließlich einerseits zwischen ENDKUNDE und heycater! und andererseits zwischen heycater! und CATERER.

2.6. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch die Auftraggeberin bei Auftragserteilung mitzuteilen, damit heycater! bzw. das Partnerunternehmen sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Auf eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise ist durch die Auftraggeberin hinzuweisen.

2.7. Die Anfrage soll eine Vorlauffrist von 48 Stunden möglichst nicht unterschreiten; je umfangreicher das geplante Catering ist, desto mehr empfiehlt es sich, im Interesse der Kundenzufriedenheit die Vorlauffrist zu erhöhen.

2.8. Das oder die Angebote zur angefragten CATERINGLEISTUNG stellt heycater! der Auftraggeberin in ihrem Kundenlogin zur Verfügung und informiert hierüber an die im Profil hinterlegte E-Mail-Adresse der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin kann nun die Angebote prüfen, ggfs. Rückfragen beantworten und nähere Abstimmungen treffen. Dies geschieht telefonisch, per E-Mail oder direkt durch den Account.

2.9. Hat ein Angebot die Zufriedenheit der Auftraggeberin gefunden, so bestätigt die Auftraggeberin das ausgewählte Angebot durch Klicken des Buttons „Angebot bestätigen“. Damit gibt die Auftraggeberin eine verbindliche Bestellung, d. h. ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die von der Auftraggeberin ausgewählte und im Rahmen des Bestellprozesses zusammenfassend angezeigte Cateringleistung ab.

heycater! bestätigt zunächst unverzüglich den Zugang der über die Plattform abgegebenen Bestellung per E-Mail. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich ausdrücklich die Annahme des Angebots der Auftraggeberin auf Abschluss eines Vertrages über die bestellte Cateringleistung erklärt.

Ein Vertragsschluss kommt erst zustande, wenn heycater! das Angebot der Auftraggeberin in einer E-Mail versendeten Auftragsbestätigung annimmt. Zu verwenden ist eine zwischen den Vertragsparteien abgestimmte E-Mailadresse. In jedem Fall zulässig ist die im Kundenaccount auf der Plattform hinterlegte E-Mail der Auftraggeberin.

2.10. heycater! sagt der Auftraggeberin sein intensives Bemühen zu, die Cateringanfragen zu erfüllen. Es garantiert jedoch nicht, dass dies in jedem Einzelfall möglich ist.

§ 3 Leistungen von heycater!

3.1. Catering

3.1.1. Die von der Auftraggeberin bestellten Produkte werden von heycater! bzw. dem Partnerunternehmen nach den Wünschen der Auftraggeberin für die Ausführung der Bestellung angefertigt, sofern es sich nicht um lagerfähige, vorverpackte oder abgefüllte Produkte von Drittanbietern handelt.

3.1.2. Die für die Anfertigung der Produkte benötigten Zutaten werden von heycater! bzw. dem Partnerunternehmen eigens für die jeweilige Bestellung beschafft, sofern sie nicht vorrätig sind.

3.2. Lieferung

3.2.1. Wenn und soweit mit der Auftraggeberin vereinbart, liefert heycater! bzw. das Partnerunternehmen die bestellten Produkte an den von der Auftraggeberin bei der Bestellung angegebenen Ort. Eine Änderung des Lieferortes ist nach Abgabe der Bestellung nur noch schriftlich und mit ausdrücklicher Zustimmung von heycater! möglich.

3.2.2. Zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Fristen und Termine für die Ausführung der Cateringleistung gelten als fest zugesagt und vereinbart.

3.2.3. heycater! kann – unbeschadet der Ansprüche aufgrund des Verzugs der Auftraggeberin – von der Auftraggeberin eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem die Auftraggeberin ihren Mitwirkungspflichten gegenüber heycater! und/oder dessen Partnerunternehmen nicht nachkommt.

3.2.4. Soweit die Auftraggeberin nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfanges fordert und diesen durch heycater! zugestimmt wurde, verlieren sämtliche, bei Auftragserteilung seitens heycater! zugesagten Fristen und Termine ihre Gültigkeit und bedürfen einer gesonderten schriftlichen Bestätigung durch heycater!. Dies gilt auch für die Fälle, in denen bei den seitens der Auftraggeberin zu erbringenden Mitwirkungsleistungen Verzögerungen eintreten, die nicht von heycater! zu verantworten sind.

3.3. Serviceleistungen

Wenn und soweit mit der Auftraggeberin gesondert vereinbart, erbringt heycater! weitere Leistungen zur Umsetzung der von der Auftraggeberin geplanten Veranstaltung (z.B. Vermittlung des Veranstaltungsortes bei Drittanbietern, Überlassung von Servicekräften).

3.4. Equipment

3.4.1. Für etwaig zur Verfügung gestellte Gegenstände, wie bspw. Geschirr, Chafing Dishes, Gastronomie-Behälter, Schalen, Buffetsysteme und Vorlegebestecke (nachfolgend „EQUIPMENT“) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 3.4.2. Sämtliches der Auftraggeberin überlassenes EQUIPMENT steht und bleibt im alleinigen Eigentum von heycater! bzw. des beauftragten Partnerunternehmens. Die Überlassung erfolgt nur leih- bzw. nach gesonderter Vereinbarung mietweise.

3.4.3. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, das EQUIPMENT ausschließlich bestimmungsgemäß zu gebrauchen und sämtliche empfohlenen Schutzmaßnahmen und Sicherungsvorkehrungen einzuhalten. Die Auftraggeberin hat das EQUIPMENT stets schonend und pfleglich zu behandeln.

3.4.4. Nach Ausführung der Cateringleistung wird heycater! bzw. das Partnerunternehmen das EQUIPMENT zu dem vereinbarten Zeitpunkt abholen. Ermöglicht die Auftraggeberin heycater! bzw. dem Partnerunternehmen nicht, das EQUIPMENT zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber binnen 48 Stunden nach Veranstaltungsende, abzuholen oder verspätet sich die Rückgabe aufgrund von der Auftraggeberin zu vertretender Umstände, hat die Auftraggeberin etwaige entstandene Mehrkosten zu erstatten. Kosten einer zusätzlichen Anfahrt werden dabei mit 2 € pro Entfernungskilometer des Caterers oder, bei Lieferung durch Dritte, des Equipmentlieferanten vom Veranstaltungsort abgerechnet. Außerdem wird der Zeitaufwand (einschließlich Zeiten der An- und Abfahrt) mit netto 30 € zuzüglich jeweils geltender Umsatzsteuer (derzeit 19 %) für die Mitarbeitenden berechnet, mindestens aber mit netto 50 € zuzüglich jeweils geltender Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Der Nachweis der tatsächlich entstandenen Mehrkosten obliegt der Auftragnehmerin bzgl. der Darlegungs- und Beweislast.

3.4.5. Wird EUIPMENT (teilweise) nicht zurückgegeben, bspw. weil es kaputt gegangen ist, so hat die Auftraggeberin

  • den Zeitwert des verlustig gegangenen EQUIPMENT
  • zuzüglich einer Aufwandspauschale von 20% des Zeitwertes zu erstatten, mindestens jedoch netto 10 € (zuzüglich jeweils geltender Umsatzsteuer (derzeit 19 %)) je Catering-Event.

§ 4 Transport / Gefahrenübergang

Sofern von der Auftraggeberin Buffet-Lieferungen beauftragt werden und die Erzeugnisse von heycater! bzw. seinem Partnerunternehmen nicht auf Food Trucks oder an mobilen Theken erhitzt, gekühlt und frisch zubereitet werden, gelten die folgenden Regelungen:

1. Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit eines Buffets auf maximal zwei Stunden begrenzt. Danach endet die Gewährleistung von heycater!

2. heycater! übernimmt für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch die Auftraggeberin keine Haftung.

§ 5 Änderungen, Stornierungen und Kündigungen von Einzelaufträgen

5.1. Jegliche Änderungen, Stornierungen oder Kündigungen haben - aus Dokumentations- und Nachweisgründen - über die PLATTFORM zu erfolgen.

5.2. Die Auftraggeberin ist berechtigt, bis 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung die CATERINGLEISTUNG geringfügig abzuändern. Als geringfügige Abänderung gilt insbesondere eine Abweichung der vereinbarten Personenanzahl von +/- 10% sowie eine Änderung der Menge der beauftragten einzelnen CATERINGLEISTUNG von jeweils +/- 10%. Es erfolgt dann eine bloße Preisanpassung an die veränderte Teilnehmerzahl und/oder Menge. Im Übrigen sind Änderungswünsche der Auftraggeberin grundsätzlich nur nach Abstimmung mit heycater! möglich. Es gelten dann die nachfolgenden Stornobedingungen.

5.3. Personenzahl- und/oder Mengenreduzierungen, die nicht nur geringfügig i.S.v. Ziff. 5.2. sind, stellen eine (teilweise) Stornierung dar, die heycater! berechtigt, der Auftraggeberin je nach Kurzfristigkeit und Höhe der Auftragssumme eine Stornierungsgebühr in Rechnung zu stellen. Hierfür gelten die nachfolgenden Stornobedingungen:

ZeithorizontBis 1.000€ ursprüngliche AuftragssummeAb 1.000€ ursprüngliche AuftragssummeAb 5.000€ ursprüngliche Auftragssumme
<24h vor dem Event100% des Auftragswerts fällig100% des Auftragswerts fällig100% des Auftragswerts fällig
<48h vor dem Event80% des Auftragswerts fällig100% des Auftragswerts fällig100% des Auftragswerts fällig
<72h vor dem Event50% des Auftragswerts fällig80% des Auftragswerts fällig100% des Auftragswerts fällig
<96h vor dem Event0% des Auftragswerts fällig80% des Auftragswerts fällig100% des Auftragswerts fällig
<120h vor dem Event0% des Auftragswerts fällig80% des Auftragswerts fällig100% des Auftragswerts fällig
<144h vor dem Event0% des Auftragswerts fällig80% des Auftragswerts fällig100% des Auftragswerts fällig
<168h vor dem Event0% des Auftragswerts fällig80% des Auftragswerts fällig100% des Auftragswerts fällig
<4 Wochen vor dem Event0% des Auftragswerts fällig0% des Auftragswerts fällig100% des Auftragswerts fällig
<8 Wochen vor dem Event0% des Auftragswerts fällig0% des Auftragswerts fällig80% des Auftragswerts fällig
<12 Wochen vor dem Event0% des Auftragswerts fällig0% des Auftragswerts fällig50% des Auftragswerts fällig
<16 Wochen vor dem Event0% des Auftragswerts fällig0% des Auftragswerts fällig25% des Auftragswerts fällig
>16 Wochen vor dem Event0% des Auftragswerts fällig0% des Auftragswerts fällig0% des Auftragswerts fällig

Mit dem in vorstehender Tabelle genannten „Auftragswert“ ist der Auftragswert gemeint, der auf den stornierten Teil der Leistung entfällt.

5.4. Soweit von der Auftraggeberin nicht ausdrücklich bei Auftragsanfrage und/oder Auftragserteilung in Textform an heycater! festgelegt, ist heycater! nach billigem Ermessen berechtigt den Caterer auszutauschen, wenn gewährleistet ist, dass die CATERINGLEISTUNG gleichwertig erbracht wird. Heycater! wird in einem solchen Fall die Auftraggberin unverzüglich informieren.

§ 6 Verspätete Lieferung bzw. Erbringung der Cateringleistung / besondere Umstände

6.1. Eine unwesentliche Verspätung führt nicht zu einer Reduzierung oder sonstigen Anpassung des Honorars für die CATERINGLEISTUNG. Für die Wesentlichkeit der Verspätung trägt die Auftraggeberin die Darlegungs- und Beweislast. Umstände, die die Auftraggeberin bei der Beurteilung der Wesentlichkeit anführt, sind dabei nur zu beachten, wenn sie für heycater! üblicherweise zu erwarten sind und/oder wenn sie von der Auftraggeberin bei der Angebotseinholung mitgeteilt wurden. Nachträgliche Mitteilungen solcher Umstände sind nur maßgeblich, wenn sie von heycater! ausdrücklich akzeptiert wurden, wobei sich heycater! vorbehält, dann eine angemessene Preisanpassung zu verlangen.

6.2. Ist eine Verspätung wesentlich, so führt dies zu einer anteiligen Reduzierung des Honorars in dem Verhältnis, wie die Auftraggeberin an der Leistung kein Interesse mehr haben dürfte und auch tatsächlich nicht mehr hatte. Dies gilt jedoch nicht, wenn die wesentliche Verspätung auf Gründen beruht, die die Auftraggeberin zu vertreten hat. In diesem Fall findet keine Reduzierung statt.

6.3. In Fällen, in denen die wesentliche Verspätung sich erst kurzfristig aufgrund von höherer Gewalt realisiert, erfolgt die anteilige Reduzierung hälftig, d.h. die Parteien teilen sich in den Schaden aufgrund des (anteilig) weggefallenen Interesses an der CATERINGLEISTUNG.

§ 7 Mängel an der Cateringleistung

7.1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen heycater! oder dem CATERER (Vertragspartner von heycater!) unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung in Textform und spezifiziert beanstandet werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung von heycater! als von der Auftraggeberin akzeptiert.

7.2. Bei einer begründeten Mängelanzeige ist heycater! berechtigt, durch Nachbesserung oder geeignete Ersatzlieferungen binnen eines für das konkrete Catering angemessenen Zeitraumes den Mangel zu beseitigen. Minderungsansprüche der Auftraggeberin entstehen erst, wenn der begründete Mangel nicht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt werden konnte und der Mangel nicht nur unwesentlich war. Für die Wesentlichkeit und ihren Grad trägt die Auftraggeberin die Darlegungs- und Beweislast. Die Reduzierung erfolgt dann anteilig zur Schwere der Beeinträchtigung bei der Auftraggeberin. Führt eine Ersatzlieferung für die Auftraggeberin zu einer wesentlichen Verspätung, so gelten die Regelungen gem. Ziff. 6.

7.3. Angaben von heycater! bzw. dem Partnerunternehmen zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Anordnung von Speisen usw.) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung vorausgesetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

7.4. Zumutbare Abweichungen in Aussehen, Größe, Konsistenz, Geschmack oder in der Zusammensetzung von zubereiteten Speisen gelten grundsätzlich nicht als Mangel, soweit diese seitens heycater! im Rahmen der Auftragserteilung nicht ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bestätigt wurden.

7.5. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, soweit dies im Rahmen einer weiteren planmäßigen Durchführung der Veranstaltung möglich und zumutbar ist, eine Probe des mangelhaften Produkts aufzubewahren und heycater! zwecks Prüfung der Mangelhaftigkeit bzw -freiheit zu überlassen.

Eine Gewährleistung seitens heycater! ist ausgeschlossen, soweit der Mangel am Erfüllungsort durch Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, unsachgemäße Behandlung oder Lagerung durch die Auftraggeberin oder weiterer von der Auftraggeberin zu vertretender Umstände entstanden ist oder aufgrund von Umständen entstanden ist, die heycater! auf ausdrücklichen Wunsch der Auftraggeberin herbeigeführt hat.

§ 8 Höhere Gewalt

8.1. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das diese ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen sowie nicht von ihr verschuldeter Betriebsstörung oder behördliche Verfügungen. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten von heycater! und/oder ihrer Partnerunternehmen gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn heycater! und/oder das Partnerunternehmen seinerseits durch ein Ereignis gemäß Satz 1 an der Erbringung der ihr obliegenden Leistung gehindert ist.

8.2. Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und ihre Auswirkungen so weit wie möglich zu beschränken.

8.3. In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Ausführung bzw. Abnahme der Cateringleistung befreit.

8.4. Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartnerin berechtigt, von dem Vertrag zurücktreten, wenn zum Zeitpunkt der Mitteilung der höheren Gewalt bereits absehbar ist, dass die Erbringung der vereinbarten Cateringleistung unmöglich ist.

8.5. Die Regelung zur höheren Gewalt in Ziff. 5.3. geht den Regelungen in Ziff. 7 vor.

§ 9 Preise / Aufschlag der Servicegebühr / Zusatzleistungen

9.1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Zu den im Angebot ausgewiesenen Preisen für den aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang addiert sich eine Servicegebühr für heycater! wie in Abs. 9.2. ausgewiesen und vor der verbindlichen Bestellung aufgelistet. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert vereinbart und berechnet.

9.2. Für die erbrachten Leistungen berechnet heycater! die folgenden Gebührensätze (Stand 01.05.2024):

Buchung maßgeschneiderter AngeboteDirektbuchung über heycater!- Marktplatz
Quality ServicePremium Service (Managed)
Servicepauschale (berechnet auf Auftragswert)
5,9%
5,5%
4.9%
Express-Service-Aufpreis (berechnet auf Auftragswert)
4%
4%
4%
Fällt an bei Leistungsanfragen und Direktbuchungen mit einem Vorlauf von:
Bis zu 7 Kalendertagen
Bis zu 5 Kalendertagen
Bis zu 7 Kalendertagen
Mindestbetrag der Servicepauschale je Auftrag
55 EUR
(zzgl. MwSt.)
25 EUR
(zzgl. MwSt.)
35 EUR
(zzgl. MwSt.)

9.3. Im Fall von nicht unerheblichen Verzögerungen des Beginns oder des Fortgangs der seitens von heycater! zu erbringenden Cateringleistung, die nicht von heycater! zu vertreten sind, ist heycater! berechtigt, einen ihr hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert abzurechnen.

9.4. Zusätzliche Leistungen aller Art, die von der Auftraggeberin gewünscht oder zu vertreten sind und die nicht Gegenstand des eigentlichen Auftrages geworden sind, werden durch heycater! nach den bei ihr zu diesem Zeitpunkt gültigen Listenpreisen, sofern keine Listenpreise bestehen, zu ortsüblichen Preisen abgerechnet.

Als zusätzliche Leistungen gelten insbesondere im Angebot nicht enthaltene Mehrmengen, die keine geringfügigen Abweichungen im Sinne von Ziff. 5.2 darstellen, Kosten für besondere Verpackungen sowie Mehraufwendungen, die auf Verlangen der Auftraggeberin ausgeführt werden oder die bedingt sind durch unrichtige Angaben der Auftraggeberin oder in dessen Verantwortungsbereich handelnder Dritter, unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Mitwirkungsleistungen der Auftraggeberin oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen von heycater! sind.

§ 10 Zahlungsbedingungen, Abschlagsrechnung

10.1. Soweit nach diesen AGB nicht Vorkasse gefordert wird, ist der vereinbarte Preis innerhalb von 14 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer ggf. im Angebot vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig.

10.2 Rechnungen sind in digitaler Form über die Plattform oder per E-Mail an die vom Kunden in seinem Profil hinterlegte oder bei der Bestellung sonst angegebene Adresse zu übersenden. Heycater! ist außerdem berechtigt, aber nicht verpflichtet, Rechnungen per Post zu versenden.

10.3. Bei Cateringleistungen, die einen Netto-Auftragswert von EUR 5.000 (fünftausend Euro) übersteigen, behält sich heycater! vor, eine Vorkasse in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Vorkasse richtet sich nach dem Eventdatum und beträgt zwischen 50% bis 75% des Netto-Auftragswertes (nach freiem Ermessen). Wird diese nicht gezahlt, ist heycater! berechtigt, die Leistung zu verweigern. In diesem Fall wird die Beauftragung wie eine Stornierung gem. Ziff. 5.3 dieser AGB abgerechnet.

10.4. heycater! ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit der Auftraggeberin wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen heycater!s durch die Auftraggeberin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

§ 11 Haftung

11.1. heycater! haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden, auch die seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei:

  • Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen,
  • Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf),
  • Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln

haftet heycater! auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.

11.2. Die Regelungen des vorstehenden Abs. 11.1. gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

11.3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 12 Widerrufsrecht

12.1. Auftraggeberinnen, die Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sind, haben ein Widerrufsrecht.

12.2. Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:

  • Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB),
  • Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB),
  • Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB),
  • Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden (§ 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB),
  • Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat (§ 312g Abs. 2 Nr. 5 BGB).

Für den Teil der Bestellung, der nicht unter die oben genannten Ausschlusstatbestände fällt, steht der Kundin, soweit die Kundin Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Geschäft zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Hey Group GmbH, Gormannstraße 14, 10119 Berlin, Tel.: +49 (0)30 568 37200, E-Mail: [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)

An Hey Group GmbH, Gormannstraße 14, 10119 Berlin, E-Mail: [email protected]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen heycater! und der Auftraggeberin bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13.2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung, es sei denn, dass einem Verbraucher dadurch der Schutz entzogen würde, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In letzterem Fall gilt das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

13.3. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Bestellern, die kein Verbraucher, keine juristische Person des öffentlichen Rechts und kein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, der Sitz von heycater!. Für alle anderen Auftraggeberinnen gilt dies für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Bestellung ebenfalls, wenn die Auftraggeberin nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes Land als die Bundesrepublik Deutschland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt der Auftraggeberin im Falle einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

Stand: 01.05.2024

AGB für Firmenkunden für Angebot „heykantine!“

§ 1 Präambel

Die Hey Group GmbH, Gormannstraße 14, 10119 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 168352 B (nachfolgend „heykantine!“) bietet ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ und/oder „Auftraggeber“ und/oder „Arbeitgebende“) die Mitarbeitendenversorgung mit Speisen und Getränken an. Hierzu betreibt heykantine! die Online-Plattformen www.heycater.com, www.heycater.de sowie www.heykantine.de und www.heycanteen.com (nachfolgend „PLATTFORM“ genannt), worüber die Mitarbeitenden der Kunden Speisen und Getränke an zuvor zwischen KUNDE und heykantine! festgelegte Lieferorte bestellen können (nachfolgend „Cateringleistung“ genannt). Dabei können diese von Arbeitgebenden bezuschusst werden. Die Cateringleistung(en) können dabei durch Subunternehmer („CATERER“) von heycater! erbracht werden.

§ 2 Angebot ausschließlich für Unternehmer

Das Angebot von heykantine! richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, d.h. an eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 3 Beauftragung / Form / Registrierung als Arbeitgebende

3.1. Auftraggeber beauftragen heykantine! mit der Versorgung ihrer Mitarbeitenden in der Regel unter Nutzung klassischer Fernkommunikationsmittel (insbesondere E-Mail). Sofern von heykantine! auf der PLATTFORM zur Verfügung gestellt, kann die Beauftragung auch durch einen online-Prozess erfolgen. Eine bloße mündliche Vereinbarung stellt keinen verbindlichen Vertragsschluss dar.

3.2. Nach Vertragsschluss wird der Kunde als Arbeitgebender auf der PLATTFORM registriert, sofern er nicht bereits aufgrund der Nutzung anderweitiger Angebote der Hey Group GmbH registriert ist. Die Registrierung erfolgt nach Wahl und Vorgaben von heykantine! entweder durch den Kunden auf der PLATTFORM oder durch Übersendung der hierfür abgefragten Informationen an heykantine! in von heykantine! vorgegebener Formatierung, bspw. durch Online-Formularabfrage. Dabei sind insbesondere Vor- und Nachname bzw. Firmenname, die ladungsfähige Anschrift, ggfs. abweichende Rechnungsanschrift, ggfs. Handelsregisternummer, Telefonnummer und E-Mail Adresse des KUNDEN anzugeben.

3.3. Vom Kunden gewählte oder an diesen vergebene Zugangsdaten sind vertraulich. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. KUNDE stellt sicher, dass die Zugangsdaten sorgsam aufbewahrt und die Passwörter in regelmäßigen Abständen geändert werden.

3.4. Ferner hat der KUNDE Angaben zu Zahl und Anschrift der zu versorgenden Betriebsstätten, Zahl der zur Versorgung berechtigten Mitarbeitenden an diesen Betriebsstätten sowie E-Mail-Adresse dieser berechtigten Mitarbeitenden und weitere sachdienliche Angaben anzugeben. Soweit sich der Kunde entschließt, die Cateringleistung für seine Mitarbeitenden zu bezuschussen, sind außerdem -im Rahmen der von heykantine! vorgegebenen Möglichkeiten- Angaben über Höhe und etwaige zeitliche, räumliche und sachliche Restriktionen für zuschussfähige Cateringleistungen anzugeben.

3.5. Besonderheiten, die einen Lieferort betreffen, wie lange Wege, Hinterhofgebäude, Treppenaufgänge, fehlende Parkmöglichkeiten für Anlieferung usw. sind durch den Arbeitgebenden bei der Auftragserteilung mitzuteilen, damit heykantine! bzw. CATERER sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann.

§ 4 Pflichten des Kunden / Pflicht zur Nutzung von wiederverwendbaren Verpackungen, Ersatz verlustig gegangener Verpackungseinheiten

4.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle von ihm auf der PLATTFORM oder in sonstiger Form getätigten Angaben (siehe bspw. aber nicht ausschließlich Ziff. 3 dieser AGB) a.) wahrheitsgemäß vorzunehmen und b.) diese regelmäßig auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die auf der Plattform im Kundenbereich sichtbar hinterlegten Angaben.

4.2. Der Kunde verpflichtet sich, die von seinen MITARBEITENDEN bestellten Cateringleistungen auch für diese am vereinbarten zulässigen Lieferort anzunehmen bzw. die Anlieferung (wie auch die Abholung von Zubehör oder wiederverwendbaren Verpackungen gemäß Ziffer 4.4) durch heykantine! oder seine Subunternehmer zu den MITARBEITENDEN zu gestatten.

4.3. Der KUNDE ist verpflichtet die Informationspflicht gegenüber seinen MITARBEITENDEN nach Ziff. 8.3 zu erfüllen.

4.4. Das von den MITARBEITENDEN über heykantine! bestellte Essen wird regelmäßig in wiederverwendbaren Verpackungen geliefert. Für jedes verlustig gegangene Verpackungsbestandteil (in der Regel sind dies 2 je Essen (z.B. Bowl als Unterteil und zugehöriger Deckel als Oberteil)) steht heykantine! ein pauschalierter Schadenersatzanspruch in Höhe von 6,00 € je Bowl und 4,00 € je Deckel zu. Es steht jeder Vertragspartei das Recht zu, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden höher oder niedriger ist, wobei der Neueinkaufspreis zu erstatten ist und nicht lediglich der Wiederbeschaffungswert. „Verlustig“ ist ein Verpackungsbestandteil, wenn er bei Anlieferung vorhanden war und bei der nächsten Essenslieferung nicht wieder an heykantine! bzw. den Subunternehmer zurückgegeben wird.

§ 5 Nutzung der PLATTFORM durch Mitarbeitende

Der KUNDE teilt heykantine! mit, welche seiner Mitarbeiter berechtigt sind, das Angebot von heykantine! zu nutzen, indem er heycater! anmeldeberechtigte E-Mail-Adressen mitteilt. Mit diesen Mitarbeitenden schließt heykantine! dann eigenständige Verträge über die Bestellung von CATERINGLEISTUNG ab und rechnet hierüber mit den einzelnen Mitarbeitenden ab. Hiervon unberührt bleiben die Kostenbestandteile, zu deren Übernahme sich der KUNDE (vgl. § 11) verpflichtet hat.

§ 6 Leistungen von heykantine!

6.1. Im Außenverhältnis zwischen heykantine! und Kunde ist ausschließlich heykantine! Leistungserbringer und Ansprechpartner.

6.2. heykantine! ist jedoch berechtigt, die Cateringleistung an Subunternehmer („CATERER“) zu vergeben. heykantine! hat mit einer Vielzahl von CATERERN Verträge geschlossen und bedient sich - im Innenverhältnis - dieser zur Ausführung der CATERINGLEISTUNG.

6.3. heykantine! erbingt die gesamte Administration von Bestellung über Lieferung bis Abrechnung mit den bestellenden Mitarbeitenden.

6.4. Außerdem obliegt heykantine! die Abrechnung gegenüber dem KUNDEN über die von ihm zu tragenden Kostenbestandteile (siehe § 11 dieser Bedingungen) einschließlich der vom KUNDEN als CATERINGpreisreduktion gewährten Zuschüsse an die Mitarbeitenden. Von den Leistungen von heykantine! nicht erfasst ist die Abrechnung solcher ganz oder teilweise übernommenen Kosten bei der Lohnabrechnung und sonstigen Buchhaltung. Hierfür ist ausschließlich der KUNDE selbst verantwortlich. Heycater! stellt dem KUNDEN hierfür ein Reporting zur Verfügung, aus dem ersichtlich ist a.) an welchem Tag, b.) wieviele Bestellungen von MITARBEITENDEN gemacht wurden und c.) wie sich diese auf die einzelnen Gerichte verteilen. Eine Zuordnung zu einzelnen MITARBEITENDEN erfolgt gegenüber dem KUNDEN aus Datenschutzgründen nicht. Außerdem kann der KUNDE dem Reporting d.) entnehmen, wieviel Arbeitgeberzuschuss er insgesamt je Abrechnungsperiode bezahlt hat.

§ 7 Bildliche Darstellung von Cateringangeboten / Lebensmittelrechtliche Vorschriften

7.1. Angaben von heykantine! bzw. dem Subunternehmen zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Anordnung von Speisen usw.) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung vorausgesetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

7.2. Zumutbare Abweichungen in Aussehen, Größe, Konsistenz, Geschmack oder in der Zusammensetzung von zubereiteten Speisen gelten grundsätzlich nicht als Mangel, soweit diese seitens heykantine! im Rahmen der Auftragserteilung nicht ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bestätigt wurden.

7.3. heykantine! verpflichtet sich gegenüber den cateringbestellenden Personen (MITARBEITENDE des KUNDEN), die gesetzlichen Pflichten zur Lebensmittelkennzeichnung, insbesondere der LMIDV (Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel), wie beispielsweise Angabe von Zusatzstoffen und Allergenen, ordnungsgemäß einzuhalten und alle erforderlichen Informationen ordnungsgemäß, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

§ 8 Datenbank / Einstellung der Nutzungsberechtigten Mitarbeiter / Datenschutz / Haftung

8.1. Der KUNDE wird heykantine! nur personenbezogene Daten von solchen nutzungsberechtigten MITARBEITENDEN weitergeben, die ein ausdrückliches Interesse an der CATERING-Leistung bekundet haben.

8.2. Der KUNDE ist verpflichtet, die Mitarbeitenden über die Weitergabe ihrer E-Mail-Adresse an heykantine! (siehe Ziff. 8.1. dieser AGB) zu informieren.

8.3. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass personenbezogene Daten der Mitarbeitenden von ihm ordnungsgemäß erhoben, verarbeitet und übertragen werden und etwa erforderliche Zustimmungserklärungen vorliegen und diese auch nicht widerrufen oder sonstig entfallen sind. Im Falle des Widerrufs oder sonstigen Entfall wird der Kunde unverzüglich heykantine! informieren. Im Innenverhältnis zwischen Kunde und heykantine! trägt der Kunde hierfür die ausschließliche Verantwortung. Sollte heykantine! diesbezüglich von (ehemaligen) MITARBEITENDEN des KUNDEN in Anspruch genommen werden, stellt Kunde heykantine! von allen Ansprüchen (insbesondere Schadenersatz, Bußgelder wegen Datenschutzverstoß, angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung) vollständig frei.

§ 9 Mindestlaufzeit / automatische Verlängerung / Kündigungsfristen

9.1. Die Mindestvertragslaufzeit für die Versorgung einer vom Auftraggebenden zur Versorgung angemeldeten Betriebsstätte beträgt 3 Monate. Liegt der zwischen den Parteien vereinbarte Beginn der Cateringleistung nicht am Beginn eines Monats, so verlängert sich die Mindestlaufzeit um diesen Rumpfmonat, d.h. sie beträgt dann 3 Monate plus die restlichen Kalendertage des Rumpfmonats.

9.2. Mit Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um 1 weiteren Monat, sofern nicht eine der Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende den Vertrag kündigt.

§ 10 PLATTFORM, Einstellungsmöglichkeiten des KUNDEN

10.1. Die PLATTFORM von heykantine! unterliegt der regelmäßigen Weiterentwicklung. Das bedeutet, dass neue Einstellmöglichkeiten hinzukommen können und bisher vorhandene nicht mehr angeboten werden.

10.2. Bis auf Weiteres kann der KUNDE folgende Einstellungen / Vorgaben für die Mitarbeitendenversorgung vornehmen:

a) zu beliefernde Betriebsstätten bestimmen und ändern,

b) für die jeweilige Betriebsstätte einen zentralen Übergabeort bestimmen,

c) zur Bestellung berechtigte Mitarbeiter oder Mitarbeitergruppen bestimmen und ändern,

d) die Höhe des Arbeitgeberzuschusses bestimmen und ändern,

e) einen Standardrhythmus für zulässige Liefertage (bspw. wenn nur einzelne Wochentage),

f) weitere individuelle Festlegungen zu Liefertagen treffen,

aa.) zusätzliche einmalige Liefertage können nur mit einer Vorlauffrist von 5 Werktagen hinzugefügt werden.

bb.) eine einmalige Streichung von Liefertagen ist nur mit einer Vorlauffrist von 5 Werktagen möglich, und auch nur sofern noch keine Bestellungen vorliegen.

g) zulässige Lieferzeitpunkte bestimmen und ändern.

Da Mitarbeitende für einen Zeitraum (von in der Regel 2 Wochen) im Voraus Bestellungen vornehmen können, treten Änderungen gem. Buchstaben a), b), c), d), e) und g) erst nach Ablauf des aktuellen Vorbestellungszeitraums in Kraft.

10.3. heykantine! bleibt vorbehalten, die Vorgaben bzw. deren Änderung des KUNDEN gem. Ziff. 10.2) nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zu akzeptieren. In diesem Fall wird heykantine! den KUNDEN unverzüglich (spätestens bis zum Ablauf des nächsten gesetzlichen Werktages) informieren.

10.4. Die PLATTFORM bietet dem KUNDEN auch Informationen wie bspw. ein Reporting.

§ 11 Kosten (Grundgebühr / sonstige Gebühren und Kosten / Mindestumsatz)

11.1. heykantine! erhält für seine Dienstleistung:

- eine monatliche Grundgebühr. Sofern nicht abweichend vereinbart, beträgt diese monatlich 199 €.
- eine Servicepauschale. Sofern nicht abweichend vereinbart, beträgt diese 5,5 % vom Gesamtbruttolieferwert der gelieferten CATERINGLEISTUNG an die Mitarbeitenden (d.h. u.a. einschließlich der vom KUNDEN getragenen Arbeitgeberzuschuss und Lieferkosten).

11.2. Ferner:

- übernimmt der Kunde die Lieferkosten für jede Essensanlieferung. Sofern einzelvertraglich nicht anders geregelt, betragen diese 20,00 EURO je Lieferung und Lieferstelle.
- erstattet der Kunde den Tages-Minderumsatz, wenn die vereinbarten Mindestbestellwerte, für jede angemeldete Betriebsstätte einzeln betrachtet, nicht erreicht werden. Einer vorherigen Mitteilung/Warnung durch heykantine! bedarf es nicht. Sofern einzelvertraglich nicht anders geregelt, beträgt der Tages-Mindestumsatz 200 € - dieser greift nur für die durch KUNDE festgelegten Liefertage.
- zahlt der KUNDE den von ihm festgesetzten und seinen Mitarbeitenden gewährten Arbeitgeberzuschuss, welchen heykantine! bei der Preisgestaltung für die Mitarbeitenden in Abzug gebracht hat.

11.3. Außerdem:

- ist der KUNDE verpflichtet, für verlustig gegangene wiederverwendbare Verpackungsbestandteile pauschalierten Schadenersatz gem. Ziff. 4.4. dieser Vereinbarung zu zahlen.

§ 12 Lieferzeitpunkt und Lieferort

12.1. Der Arbeitgebende benennt einen zentralen Übergabepunkt für den CATERER am jeweiligen Lieferort.

12.2. Wird ein Lieferzeitpunkt vereinbart, so gilt die Anlieferung innerhalb eines Zeitfensters von 30 min. vor und bis 15 min. nach diesem Zeitpunkt in jedem Fall als vertragsgemäß. Erfolgt die Lieferung außerhalb des zuvor genannten Zeitkorridors, so gilt die Lieferung ebenfalls als vertragsgemäß, es sei denn der KUNDE weist nach, dass die Verspätung „wesentlich“ ist. Für die Wesentlichkeit der Verspätung trägt der KUNDE die Darlegungs- und Beweislast. Umstände, die der KUNDE bei der Beurteilung der Wesentlichkeit anführt, sind dabei nur zu beachten, wenn sie für heykantine! üblicherweise zu erwarten sind und/oder wenn sie vom KUNDEN bei Vertragsschluss in Textform mitgeteilt wurden. Nachträgliche Mitteilungen solcher Umstände sind nur maßgeblich, wenn sie von heykantine! ausdrücklich akzeptiert wurden, wobei sich heykantine! vorbehält, dann eine angemessene Preisanpassung zu verlangen.

12.3. Ist eine Verspätung wesentlich, so führt dies zu einer anteiligen Reduzierung der Vergütung in dem Verhältnis, wie der KUNDEN bzw. seine MITARBEITENDEN an der Leistung kein Interesse mehr haben durfte und auch tatsächlich nicht mehr hatte. Dies gilt jedoch nicht, wenn die wesentliche Verspätung auf Gründen beruht, die der KUNDE zu vertreten hat. In diesem Fall findet keine Reduzierung statt.

12.4. In Fällen, in denen die wesentliche Verspätung sich erst kurzfristig aufgrund von höherer Gewalt realisiert, erfolgt die anteilige Reduzierung hälftig, d.h. die Parteien teilen sich in den Schaden aufgrund des (anteilig) weggefallenen Interesses an der Cateringleistung.

§ 13 Höhere Gewalt

13.1. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das diese ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen sowie nicht von ihr verschuldeter Betriebsstörung oder behördliche Verfügungen. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten von heykantine! und/oder ihrer Partnerunternehmen gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn heykantine! und/oder das Partnerunternehmen seinerseits durch ein Ereignis gemäß Satz 1 an der Erbringung der ihr obliegenden Leistung gehindert ist.

13.2. Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und ihre Auswirkungen so weit wie möglich zu beschränken.

13.3. In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Ausführung bzw. Abnahme der Cateringleistung befreit.

13.4. Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartnerin berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn zum Zeitpunkt der Mitteilung der höheren Gewalt bereits absehbar ist, dass die Erbringung der vereinbarten Cateringleistung unmöglich ist.

13.5. Die Regelung zur höheren Gewalt in Ziff. 12.3. geht den Regelungen in dieser Ziff. 13 vor.

§ 14 Gefahrübergang / Mängel an der CATERINGLEISTUNG

14.1. heykantine! übernimmt für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe an der Lieferstelle keine Haftung.

14.2. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen heykantine! unverzüglich nach Feststellung in Textform samt Bild und spezifiziert beanstandet werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Erhalt der Ware. Anderenfalls gilt die Leistung von heykantine! als vom Kunden akzeptiert.

14.3. Eine Gewährleistung seitens heykantine! ist ausgeschlossen, soweit der Mangel am Erfüllungsort durch Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, unsachgemäße Behandlung oder Lagerung durch KUNDE und/oder seine MITARBEITENDEN oder weiterer von diesen zu vertretender Umstände entstanden ist oder aufgrund von Umständen entstanden ist, die heykantine! auf ausdrücklichen Wunsch dieser herbeigeführt hat.

§ 15 Pflicht des KUNDEN zur Unterlassung direkter Kontaktaufnahmen mit dem SUBUNTERNEHMER/CATERER

Dem Kunden ist jegliche direkte oder indirekte Kontaktaufnahme oder Kommunikation mit einem CATERER als Subunternehmer zum Thema einer laufenden Versorgung des Kunden bzw. seiner Mitarbeitenden mit CATERINGLEISTUNGEN außerhalb der von heycater! zur Verfügung gestellten Kontaktmöglichkeiten (insbesondere über die PLATTFORM) untersagt.

§ 16 Zahlungsbedingungen, Abschlagsrechnung

16.1. heykantine! ist berechtigt, monatlich Rechnung zu legen.

16.2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig.

16.3. Rechnungen werden in digitaler Form - nach Wahl von heykantine! - in den Mitteilungsbereich der PLATTFORM eingestellt oder per E-Mail an die vom Kunden in seinem Profil hinterlegte E-Mail-Adresse übersandt. Heykantine! ist außerdem berechtigt, aber nicht verpflichtet, Rechnungen per Post zu versenden.

16.4. heykantine! ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des KUNDEN wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen heykantine!s durch den KUNDEN gefährdet wird.

§ 17 Haftung

17.1. heykantine! haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden, auch die seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei h) Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
i) Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen,
j) Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf),
k) Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln
haftet heykantine! auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.

17.2. Die Regelungen des vorstehenden Abs. 17.1. gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

17.3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen heykantine! und der Auftraggeberin bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

18.2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung, es sei denn, dass einem Verbraucher dadurch der Schutz entzogen würde, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In letzterem Fall gilt das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

18.3. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Bestellern, die kein Verbraucher, keine juristische Person des öffentlichen Rechts und kein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, der Sitz von heykantine!. Für alle anderen Auftraggeberinnen gilt dies für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Bestellung ebenfalls, wenn die Auftraggeberin nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes Land als die Bundesrepublik Deutschland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt der Auftraggeberin im Falle einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

AGB für MITARBEITENDE von Firmenkunden für Angebot „heykantine!“

§ 1 Präambel

Die Hey Group GmbH, Gormannstraße 14, 10119 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 168352 B (nachfolgend „heykantine!“) bietet ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ und/oder „Auftraggeber“ und/oder „Arbeitgebende“) die Mitarbeitendenversorgung mit Speisen und Getränken an.

Hierzu betreibt heykantine! die Online-Plattformen www.heycater.com und www.heycater.de sowie www.heykantine.de (und www.heycanteen.com) (nachfolgend „PLATTFORM“ genannt), worüber die Mitarbeitenden der Kunden (nachfolgend „der/die MITARBEITENDE“ und/oder „NUTZER“) Speisen und Getränke an zuvor zwischen KUNDE und heykantine! festgelegte Lieferorte bestellen können (nachfolgend „Cateringleistung“ genannt).

Dabei können diese von Arbeitgebenden bezuschusst werden. Die Cateringleistung(en) können dabei durch Subunternehmer („CATERER“) von heykantine! erbracht werden.

§ 2 Voraussetzungen

2.1. Dieses Angebot von heykantine! richtet sich ausschließlich an MITARBEITENDE (und somit Verbraucher i.S.v. § 13 BGB) von KUNDEN von heykantine!. Voraussetzung ist daher, dass KUNDE und heykantine! zuvor einen Vertrag über die Versorgung der MITARBEITENDEN geschlossen haben.

2.2. Das Angebot ist ferner begrenzt auf solche MITARBEITENDE, die der ARBEITGEBENDE zuvor hierzu ermächtigt hat und dies heykantine! mitgeteilt hat. Diese geschieht bspw. indem der ARBEITGEBENDE, nach eigenverantwortlichem Einholen der Zustimmung des MITARBEITENDEN, die E-Mail-Adresse des MITARBEITENDEN an heykantine! weitergibt. Es bleibt vorbehalten, künftig andere Wege der Sicherstellung einer solchen Ermächtigung zu absolvieren (bspw. durch Freischaltcodes o.ä.).

2.3. Ferner kann der ARBEITGEBENDE verschiedene Parameter für die Versorgung seiner MITARBEITENDEN vornehmen (bspw. Bestellung nur an bestimmten Tagen, nur zu bestimmten Zeiten, u.v.m. wie auch die Gewährung oder Nichtgewährung von Essenszuschüssen).

§ 3 Anmeldung von MITARBEITENDEN / Vertragsschluss / Bestellungen

3.1. Der Zugang zur Nutzung der PLATTFORM und der Angebote von heykantine! setzt die Anmeldung eines MITARBEITENDEN voraus.

3.2. Anmelden können sich nur volljährige natürliche Personen, die die Voraussetzung des § 2 erfüllen.

3.3. Mit der Anmeldung erkennt der NUTZER die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Mit der Anmeldung entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen heykantine! und dem angemeldeten Nutzer, das sich nach den Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen richtet.

3.4. Vom NUTZER gewählte oder an diesen vergebene Zugangsdaten sind vertraulich. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. NUTZER stellt sicher, dass die Zugangsdaten sorgsam aufbewahrt und die Passwörter in regelmäßigen Abständen geändert werden.

3.5. Mit Bestellung einer kostenpflichtigen CATERINGLEISTUNG geht der angemeldete Nutzer ein weiteres, von der Anmeldung getrenntes Vertragsverhältnis mit heykantine! ein. Der Nutzer wird vor Abschluss dieses Vertragsverhältnisses über die jeweilige kostenpflichtige Leistung und die Zahlungsbedingungen informiert. Das Vertragsverhältnis entsteht mit Bestätigung der Bestellung und der Zahlungsverpflichtung durch den NUTZER per Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“.

§ 4 Lieferort und Lieferzeit

4.1. Lieferort können nur solche Orte sein, die zwischen dem ARBEITGEBENDEN des NUTZERS und heykantine! zuvor abgestimmt und festgelegt wurden. Weiter Lieferorte sind nicht möglich. NUTZER wird sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten.

4.2. Wird ein Lieferzeitpunkt vereinbart, so gilt die Anlieferung innerhalb eines Zeitfensters von 30 min. vor und bis 15 min. nach diesem Zeitpunkt in jedem Fall als vertragsgemäß. Erfolgt die Lieferung außerhalb des zuvor genannten Zeitkorridor, so gilt die Lieferung ebenfalls als vertragsgemäß, es sei denn der NUTZER weist nach, dass die Verspätung „wesentlich“ ist. Für die Wesentlichkeit der Verspätung trägt der NUTZER die Darlegungs- und Beweislast. Umstände, die der NUTZER bei der Beurteilung der Wesentlichkeit anführt, sind dabei nur zu beachten, wenn sie für heykantine! üblicherweise zu erwarten sind und/oder wenn sie vom NUTZER bei Vertragsschluss in Textform mitgeteilt wurden. Nachträgliche Mitteilungen solcher Umstände sind nur maßgeblich, wenn sie von heykantine! ausdrücklich akzeptiert wurden, wobei sich heykantine! vorbehält, dann eine angemessene Preisanpassung zu verlangen.

4.3. Ist eine Verspätung wesentlich, so führt dies zu einer anteiligen Reduzierung der Vergütung in dem Verhältnis, wie NUTZER an der Leistung kein Interesse mehr haben durfte und auch tatsächlich nicht mehr hatte. Dies gilt jedoch nicht, wenn die wesentliche Verspätung auf Gründen beruht, die NUTZER bzw. sein ARBEITGEBENDER zu vertreten hat. In diesem Fall findet keine Reduzierung statt.

4.4. In Fällen, in denen die wesentliche Verspätung sich erst kurzfristig aufgrund von höherer Gewalt realisiert, erfolgt die anteilige Reduzierung hälftig, d.h. die Parteien teilen sich in den Schaden aufgrund des (anteilig) weggefallenen Interesses an der Cateringleistung.

§ 5 Pflichten des NUTZER / Pflicht zur Nutzung von wiederverwendbaren Verpackungen, Ersatz verlustig gegangener Verpackungseinheiten

5.1. Der NUTZER verpflichtet sich, alle von ihm auf der PLATTFORM oder in sonstiger Form getätigten Angaben a.) wahrheitsgemäß vorzunehmen und b.) diese regelmäßig auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die auf der Plattform im Kundenbereich sichtbar hinterlegten Angaben.

5.2. Das von den NUTZERN über heykantine! bestellte Essen wird regelmäßig in wiederverwendbaren Verpackungen geliefert. Für jedes verlustig gegangene Verpackungsbestandteil (in der Regel sind dies 2 je Speise (z.B. Bowl als Unterteil und zugehöriger Deckel als Oberteil) steht heykantine! ein pauschalierter Schadenersatzanspruch in Höhe von 6,00 € je Bowl und 4,00 € je Deckel zu. Es steht jeder Vertragspartei das Recht zu, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden höher oder niedriger ist, wobei der Neueinkaufspreis zu erstatten ist und nicht lediglich der Wiederbeschaffungswert. „Verlustig“ ist ein Verpackungsbestandteil, wenn er bei Anlieferung vorhanden war und bei der nächsten Essenslieferung nicht wieder an heykantine! bzw. den Subunternehmer zurückgegeben wird. Für „verlustig“ gegangene Verpackungsteile haftet aufgrund separater Vereinbarung auch der ARBEITGEBENDE. Heykantine! ist frei, welchen der beiden Vertragspartner es in Anspruch nimmt. Einen etwaigen Ausgleich nehmen MITARBEITENDE und ARBEITGEBENDE ausschließlich im Innenverhältnis vor.

§ 6 Leistungen von heykantine!

6.1. Im Außenverhältnis zwischen heykantine! und NUTZER ist ausschließlich heykantine! Leistungserbringer und Ansprechpartner.

6.2. heykantine! ist jedoch berechtigt, die Cateringleistung an Subunternehmer („CATERER“) zu vergeben. heykantine! hat mit einer Vielzahl von CATERERN Verträge geschlossen und bedient sich - im Innenverhältnis - dieser zur Ausführung der CATERINGLEISTUNG.

6.3. heykantine! erbingt die gesamte Administration von Bestellung über Lieferung bis Abrechnung mit den NUTZERN und hinsichtlich gewisser Kostenbestandteile (bspw. Lieferkosten und ARBEITGEBENDEN-Zuschüsse) mit den ARBEITGEBENDEN.

6.4. heykantine! stellt dem NUTZER seine PLATTFORM für CATERING-Bestellungen zur Verfügung. Auf dieser können im Rahmen der ARBEITGEBENDEN-Beschränkungen die CATERING-Leistungen ausgewählt und bestellt werden.

6.5. heykantine! stellt seine PLATTFORM so zur Verfügung, dass Vorbestellungen für einen gewissen Zeitraum voraus möglich sind. Im Rahmen gewisser zeitlicher Begrenzungen kann der NUTZER seine Vorbestellungen kostenfrei stornieren oder ändern (siehe auch § 9 dieser AGB).

§ 7. Bildliche Darstellung von Cateringangeboten / Lebensmittelrechtliche Vorschriften

7.1. Angaben von heykantine! bzw. dem Subunternehmen zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Anordnung von Speisen usw.) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung vorausgesetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

7.2. Zumutbare Abweichungen in Aussehen, Größe, Konsistenz, Geschmack oder in der Zusammensetzung von zubereiteten Speisen gelten grundsätzlich nicht als Mangel, soweit diese seitens heykantine! im Rahmen der Auftragserteilung nicht ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bestätigt wurden.

7.3. heykantine! verpflichtet sich, die gesetzlichen Pflichten zur Lebensmittelkennzeichnung, insbesondere der LMIDV (Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel), wie beispielsweise Angabe von Zusatzstoffen und Allergenen, ordnungsgemäß einzuhalten und alle erforderlichen Informationen ordnungsgemäß, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

§ 8 Weitergabe von Daten an ARBEITGEBENDEN

8.1. heykantine! kann und wird personenbezogene Daten der NUTZER an deren ARBEITGEBENDEN weiterleiten, wie es erforderlich und/oder sachgerecht erscheint, um a.) die Nutzung nur durch einen berechtigten NUTZER-Kreis sicherzustellen und b.) die Abrechnung eines zugesagten ARBEITGEBENDEN-Zuschusses zu den CATERING-Kosten ordnungsgemäß vorzunehmen.

§ 9 Stornierung und Änderungen von aufgegebenen Bestellungen

9.1. Stornierungen und Änderungen des NUTZERS an von ihm vorgenommenen CATERING-Bestellungen sind bis 24 h vor dem vereinbarten LIEFERZEITPUNKT zulässig und kostenfrei, wobei sich die 24h nur auf gesetzliche Werktage (Montag-Samstag) und ohne Feiertage beziehen und berechnen. (Beispiel: Ist eine CATERING-Leistung für den 2. Mai zum Lieferzeitpunkt 12 Uhr bestellt, so ist eine Stornierung und/oder Änderung nur - aufgrund des gesetzlichen Feiertages am 1. Mai - bis 12 Uhr am 30. April möglich).

§ 10 PLATTFORM, Einstellungsmöglichkeiten des NUTZERS

10.1. Die PLATTFORM von heykantine! unterliegt der regelmäßigen Weiterentwicklung. Das bedeutet, dass neue Einstellmöglichkeiten hinzukommen können und bisher vorhandene nicht mehr angeboten werden.

10.2. Bis auf Weiteres kann der NUTZER, jeweils auf der PLATTFORM für einige Tage im Voraus, eine CATERING-Leistung an zulässige Lieferorte bestellen. Die Anlieferung erfolgt dabei am Lieferort an eine mit dem ARBEITGEBENDEN vereinbarte zentrale Stelle und nicht unmittelbar zu den einzelnen MITARBEITENDEN.

10.3. Der NUTZER kann weiterhin - im Rahmen der Regelung in § 9 dieser AGB - Stornierungen und/oder Änderungen seiner Bestellungen vornehmen.

§ 11 Kosten / Zahlungsbedingungen

11.1. heykantine! erhält den im Angebot ausgewiesenen Preis für die bestellte CATERING-Leistung vom NUTZER. Heykantine! erhält darüber hinaus gewisse Preisbestandteile vom ARBEITGEBENDEN, die gegenüber dem NUTZER nicht ausgewiesen werden.

11.2. Außerdem kann NUTZER für verlustig gegangene wiederverwendbare Verpackungsbestandteile in Anspruch genommen werden (siehe § 5 dieser AGB).

11.3. Bestellungen sind unmittelbar am Ende des Bestellprozesses zu bezahlen. Hierfür bietet heykantine! verschiedene Zahlungsmethoden an. heykantine! behält sich das Recht vor, nicht alle Zahlungsmethoden zu jeder Zeit und für jeden NUTZER anzubieten. heykantine! kann für einzelne Zahlungsarten einen angemessenen Zuschlag erheben.

11.4. Entsteht durch eine Stornierung oder Bestelländerung ein Erstattungsanspruch für den NUTZER, so wird der Betrag seinem Nutzerkonto gutgeschrieben. Der NUTZER kann künftige Bestellungen damit (teilweise) bezahlen. Alternativ kann er sich auf Antrag das Guthaben auszahlen lassen. Die Auszahlung an den NUTZER wird in der Regel über die zuletzt genutzte Zahlungsart erfolgen.

§ 12 Höhere Gewalt

12.1. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das diese ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen sowie nicht von ihr verschuldeter Betriebsstörung oder behördliche Verfügungen. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten von heykantine! und/oder ihrer Partnerunternehmen gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn heykantine! und/oder das Partnerunternehmen seinerseits durch ein Ereignis gemäß Satz 1 an der Erbringung der ihr obliegenden Leistung gehindert ist.

12.2. Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und ihre Auswirkungen so weit wie möglich zu beschränken.

12.3. In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Ausführung bzw. Abnahme der Cateringleistung befreit.

12.4. Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartnerin berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn zum Zeitpunkt der Mitteilung der höheren Gewalt bereits absehbar ist, dass die Erbringung der vereinbarten Cateringleistung unmöglich ist.

12.5. Die Regelung zur höheren Gewalt in Ziff. 4 geht den Regelungen in dieser Ziff. 12 vor.

§ 13 Gefahrübergang / Mängel an der CATERINGLEISTUNG

13.1. heykantine! übernimmt für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe an der Lieferstelle keine Haftung.

13.2. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen heykantine! unverzüglich nach Feststellung in Textform samt Bild und spezifiziert beanstandet werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Erhalt der Ware. Anderenfalls gilt die Leistung von heykantine! als vom Kunden akzeptiert.

13.3. Eine Gewährleistung seitens heykantine! ist ausgeschlossen, soweit der Mangel am Erfüllungsort durch Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, unsachgemäße Behandlung oder Lagerung durch NUTZER und/oder dessen ARBEITGEBENDEN oder weiterer von diesen zu vertretender Umstände entstanden ist oder aufgrund von Umständen entstanden ist, die heykantine! auf ausdrücklichen Wunsch dieser herbeigeführt hat.

§ 14 Pflicht des NUTZER zur Unterlassung direkter Kontaktaufnahmen mit dem SUBUNTERNEHMER/CATERER

Dem NUTZER ist jegliche direkte oder indirekte Kontaktaufnahme oder Kommunikation mit einem CATERER als Subunternehmer zum Thema einer laufenden Versorgung des NUTZER mit CATERING-Leistungen zum Zwecke der MITARBEITERVERSORGUNG außerhalb der von heycater! zur Verfügung gestellten Kontaktmöglichkeiten (insbesondere über die PLATTFORM) untersagt.

§ 15 Haftung

15.1. heykantine! haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden, auch die seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei

  • Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen
  • Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf)
  • Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln

haftet heykantine! auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.

15.2. Die Regelungen des vorstehenden Abs. 17.1. gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

15.3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen heykantine! und NUTZERN bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

16.2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung, es sei denn, dass einem Verbraucher dadurch der Schutz entzogen würde, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In letzterem Fall gilt das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

16.3. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit NUTZERN, die kein Verbraucher, keine juristische Person des öffentlichen Rechts und kein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, der Sitz von heykantine!. Für alle anderen NUTZER gilt dies für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Bestellung ebenfalls, wenn ein NUTZER nach Vertragsschluss den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes Land als die Bundesrepublik Deutschland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des NUTZER im Falle einer Klageerhebung nicht bekannt ist.