Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB”) für Catering-Kunden

§ 1 Präambel

Die Hey Group GmbH, Gormannstraße 14, 10119 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 168352 B (nachfolgend "heycater!") erleichtert ihren Kundinnen (nachfolgend „Auftraggeberin“) die Suche nach einem gewünschten Catering, indem es ihren Kundinnen erspart, zahlreiche Anfragen an verschiedene Catering-Unternehmen zu stellen. Hierzu betreibt heycater! die Online-Plattform www.heycater.com (nachfolgend „PLATTFORM“ genannt), worüber Speise- und Getränkelieferungen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen (nachfolgend „Cateringleistung“ genannt) bei heycater! als Auftragnehmerin gebucht werden können.

Die Auftraggeberin sucht solche Cateringleistungen und hat die Möglichkeit, sich über die Plattform hierfür verschiedene Angebote einzuholen und zu beauftragen.

Auftraggeberin können sowohl „Verbraucher“ im Sinne von § 13 BGB als auch „Unternehmer“ i.S.v. § 14 BGB sein. Gemäß § 13

Die Vertragspartner werden gemeinsam als „die Vertragsparteien“ oder „die Parteien“ bezeichnet.

§ 2 Vertragsparteien/Leistungserbringer, Anmeldung/Zugangsdaten, Anfrage für eine Cateringdienstleistung, Vertragsschluss

2.1. heycater! erbringt eine über die PLATTFORM vereinbarte CATERINGLEISTUNG als Vertragspartner und Auftragnehmerin von Auftraggeberin.

2.2. heycater! hat mit einer Vielzahl von CATERERN Verträge geschlossen und bedient sich - im Innenverhältnis - dieser zur Ausführung der CATERINGLEISTUNG.

2.3. Die Auftraggeberin muss sich zunächst auf der PLATTFORM registrieren und wählt dabei ihre persönlichen Zugangsdaten (Anmeldename und Passwort). Anzugeben sind bei der Registrierung insbesondere Vor- und Nachname bzw. Firmenname, die ladungsfähige Anschrift, ggfs. abweichende Rechnungsanschrift, Telefonnummer und E-Mail Adresse.

2.4. Die Zugangsdaten sind vertraulich. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Auftraggeberin stellt sicher, dass die Zugangsdaten sorgsam aufbewahrt und die Passwörter in regelmäßigen Abständen geändert werden. Wurde eine CATERINGLEISTUNG unter Nutzung dieser Zugangsdaten bestellt, so gilt - bis auf Nachweis des Gegenteils - eine Bestellung als von der Auftraggeberin oder einer von dieser berechtigten Person veranlasst.

2.5. Nach einem Login kann auf der PLATTFORM durch die Auftraggeberin eine CATERINGLEISTUNG angefragt werden. Auf der Plattform werden -nach freiem Ermessen- von heycater! unter Umständen verschiedene Buchungswege angeboten: .

- ein vereinfachter „MARKTPLATZ“, in dem vorausgewählte Cateringprodukte und -dienstleistungen („STANDARDPRODUKTE“) angeboten werden,

- ein Bereich für INDIVIDUELLE ANFRAGEN, die von heycater! an eine von heycater! zu treffende Auswahl von CATERERN weitergeleitet werden.

INDIVIDUELLE ANFRAGEN

2.5.1 ENDKUNDEN können über die Plattform eine zunächst unverbindliche ANFRAGE für ein CATERING unter Angabe erforderlicher Informationen stellen. heycater! ist berechtigt, frei auszuwählen an welchen infrage kommenden CATERER eine ENDKUNDEN-Anfrage weitergeleitet wird. Umgekehrt besteht auch keine Pflicht des CATERERS auf solche Anfragen hin ein Angebot zu unterbreiten.

2.5.2. Im Anschluss wird heycater! Angebote einholen. Eine Gewähr, dass die Anfrage erfüllt werden kann, wird jedoch nicht übernommen.

2.5.3. Jede Anfrage und jedes darauf erfolgte Angebot des CATERERS enthält Mindestangaben zu (i) Datum, (ii) Uhrzeit des Veranstaltungsbeginn, (iii) dem gewünschten Zeitpunkt der Anlieferung (LIEFERZEITPUNKT), (iv) ggfs. Dauer der geplanten Veranstaltung, (v) der Personenzahl, (vi) der konkret angefragten CATERINGLEISTUNGEN, einschließlich gewünschter Speisen und Getränke, vii) des Veranstaltungs- und Lieferungorts, (viii) dem Budgetrahmens sowie (ix) ggf. weitere Wünsche. Erforderlichenfalls wird der KUNDE fehlenden Angaben und sonstige fehlende, für einen CATERER relevante, Angaben auf Rückfrage möglichst unverzüglich beantworten.

2.5.4. Der KUNDE wird über solche Nachfragen an die von ihm auf der PLATTFORM in seinem Profil hinterlegte eMail-Adresse unterrichtet. Er kann dies jederzeit nach seinem Login auf der PLATTFORM abrufen und beantworten.

2.5.5. In der Regel werden Cateringanfragen binnen einer Frist von 48 Stunden beantwortet.

2.5.5. In der Regel werden Cateringanfragen binnen einer Frist von 48 Stunden beantwortet.

2.5.6. Gibt ein CATERER ein Angebot ob, so bindet er sich an sein Angebot in der Regel für die Dauer von mindestens 7 Werktagen (BINDEFRIST), gerechnet ab dem der Angebotseinstellung folgenden Kalendertag (VERBINDLICHES ANGEBOT). Ist der angefragte Lieferzeitpunkt innerhalb einer solchen Bindefrist, so kann der CATERER seine Bindefrist durch ausdrückliche, in grafisch und Schriftgröße hervorgehobener Art und Weise kenntlich gemachter, Erklärung angemessen verkürzen.

2.5.7. Der Einzelauftrag kommt dann zustande, wenn der KUNDE das Angebot auf der PLATTFORM durch Klicken des Buttons „Angebot kostenpflichtig annehmen“ und/oder „Kostenpflichtig buchen“ bestätigt, d.h. annimmt und die Angebotsbindefrist des CATERERS noch nicht abgelaufen ist. Ist die Bindefrist bereits abgelaufen, so ist die (vermeintliche) Annahme des Kunden stattdessen ein nunmehr verbindliches neues Angebot des KUNDEN, welches der CATERER unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, annehmen kann.

ANGEBOTE ÜBER MARKTPLATZ

2.5.8. Heycater! bietet auf der Plattform außerdem den sogenannten „MARKTPLATZ“ an. In diesem Bereich werden vorkonfektionierte Cateringdienstleistung des CATERERS (sogenannte „STANDARDPRODUKTE“) angeboten, die nicht der besonderen Individualisierung unterliegen. Für diesen Bereich gelten die vorstehenden Regelungen gem. Ziffer 2.5.1. bis 2.5.7. soweit sie nachfolgend nicht abgeändert sind:

2.5.9. Im MARKTPLATZ gibt der ENDKUNDE bereits eine Bestellung auf, d.h. der ENDKUNDE gibt bereits ein verbindliches ANGEBOT ab. Dieses kann der CATERER binnen einer verkürzten Reaktionsfrist von 4 Stunden bestätigen, d.h. annehmen. Damit ist ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen.

2.5.10. Sofern eine Vermittlung zwischen ENDKUNDE und CATERER durch heycater! erfolgt, sind die Vertragsbeziehungen ausschließlich einerseits zwischen ENDKUNDE und heycater! und andererseits zwischen heycater! und CATERER.

2.6. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch die Auftraggeberin bei Auftragserteilung mitzuteilen, damit heycater! bzw. das Partnerunternehmen sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Auf eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise ist durch die Auftraggeberin hinzuweisen.

2.7. Die Anfrage soll eine Vorlauffrist von 48 Stunden möglichst nicht unterschreiten; je umfangreicher das geplante Catering ist, desto mehr empfiehlt es sich, im Interesse der Kundenzufriedenheit die Vorlauffrist zu erhöhen.

2.8. Das oder die Angebote zur angefragten CATERINGLEISTUNG stellt heycater! der Auftraggeberin in ihrem Kundenlogin zur Verfügung und informiert hierüber an die im Profil hinterlegte E-Mail-Adresse der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin kann nun die Angebote prüfen, ggfs. Rückfragen beantworten und nähere Abstimmungen treffen. Dies geschieht telefonisch, per E-Mail oder direkt durch den Account.

2.9. Hat ein Angebot die Zufriedenheit der Auftraggeberin gefunden, so bestätigt die Auftraggeberin das ausgewählte Angebot durch Klicken des Buttons „Angebot bestätigen“. Damit gibt die Auftraggeberin eine verbindliche Bestellung, d. h. ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die von der Auftraggeberin ausgewählte und im Rahmen des Bestellprozesses zusammenfassend angezeigte Cateringleistung ab.

heycater! bestätigt zunächst unverzüglich den Zugang der über die Plattform abgegebenen Bestellung per E-Mail. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich ausdrücklich die Annahme des Angebots der Auftraggeberin auf Abschluss eines Vertrages über die bestellte Cateringleistung erklärt.

Ein Vertragsschluss kommt erst zustande, wenn heycater! das Angebot der Auftraggeberin in einer E-Mail versendeten Auftragsbestätigung annimmt. Zu verwenden ist eine zwischen den Vertragsparteien abgestimmte E-Mailadresse. In jedem Fall zulässig ist die im Kundenaccount auf der Plattform hinterlegte E-Mail der Auftraggeberin.

2.10. heycater! sagt der Auftraggeberin sein intensives Bemühen zu, die Cateringanfragen zu erfüllen. Es garantiert jedoch nicht, dass dies in jedem Einzelfall möglich ist.

§ 3 Leistungen von heycater!

3.1. Catering

3.1.1. Die von der Auftraggeberin bestellten Produkte werden von heycater! bzw. dem Partnerunternehmen nach den Wünschen der Auftraggeberin für die Ausführung der Bestellung angefertigt, sofern es sich nicht um lagerfähige, vorverpackte oder abgefüllte Produkte von Drittanbietern handelt.

3.1.2. Die für die Anfertigung der Produkte benötigten Zutaten werden von heycater! bzw. dem Partnerunternehmen eigens für die jeweilige Bestellung beschafft, sofern sie nicht vorrätig sind.

3.2. Lieferung

3.2.1. Wenn und soweit mit der Auftraggeberin vereinbart, liefert heycater! bzw. das Partnerunternehmen die bestellten Produkte an den von der Auftraggeberin bei der Bestellung angegebenen Ort. Eine Änderung des Lieferortes ist nach Abgabe der Bestellung nur noch schriftlich und mit ausdrücklicher Zustimmung von heycater! möglich.

3.2.2. Zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Fristen und Termine für die Ausführung der Cateringleistung gelten als fest zugesagt und vereinbart.

3.2.3. heycater! kann – unbeschadet der Ansprüche aufgrund des Verzugs der Auftraggeberin – von der Auftraggeberin eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem die Auftraggeberin ihren Mitwirkungspflichten gegenüber heycater! und/oder dessen Partnerunternehmen nicht nachkommt.

3.2.4. Soweit die Auftraggeberin nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfanges fordert und diesen durch heycater! zugestimmt wurde, verlieren sämtliche, bei Auftragserteilung seitens heycater! zugesagten Fristen und Termine ihre Gültigkeit und bedürfen einer gesonderten schriftlichen Bestätigung durch heycater!. Dies gilt auch für die Fälle, in denen bei den seitens der Auftraggeberin zu erbringenden Mitwirkungsleistungen Verzögerungen eintreten, die nicht von heycater! zu verantworten sind.

3.3. Serviceleistungen

Wenn und soweit mit der Auftraggeberin gesondert vereinbart, erbringt heycater! weitere Leistungen zur Umsetzung der von der Auftraggeberin geplanten Veranstaltung (z.B. Vermittlung des Veranstaltungsortes bei Drittanbietern, Überlassung von Servicekräften).

3.4. Equipment

3.4.1. Für etwaig zur Verfügung gestellte Gegenstände, wie bspw. Geschirr, Chafing Dishes, Gastronomie-Behälter, Schalen, Buffetsysteme und Vorlegebestecke (nachfolgend „EQUIPMENT“) gelten die nachfolgenden Bestimmungen: 3.4.2. Sämtliches der Auftraggeberin überlassenes EQUIPMENT steht und bleibt im alleinigen Eigentum von heycater! bzw. des beauftragten Partnerunternehmens. Die Überlassung erfolgt nur leih- bzw. nach gesonderter Vereinbarung mietweise.

3.4.3. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, das EQUIPMENT ausschließlich bestimmungsgemäß zu gebrauchen und sämtliche empfohlenen Schutzmaßnahmen und Sicherungsvorkehrungen einzuhalten. Die Auftraggeberin hat das EQUIPMENT stets schonend und pfleglich zu behandeln.

3.4.4. Nach Ausführung der Cateringleistung wird heycater! bzw. das Partnerunternehmen das EQUIPMENT zu dem vereinbarten Zeitpunkt abholen. Ermöglicht die Auftraggeberin heycater! bzw. dem Partnerunternehmen nicht, das EQUIPMENT zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber binnen 48 Stunden nach Veranstaltungsende, abzuholen oder verspätet sich die Rückgabe aufgrund von der Auftraggeberin zu vertretender Umstände, hat die Auftraggeberin etwaige entstandene Mehrkosten zu erstatten. Kosten einer zusätzlichen Anfahrt werden dabei mit 2 € pro Entfernungskilometer des Caterers oder, bei Lieferung durch Dritte, des Equipmentlieferanten vom Veranstaltungsort abgerechnet. Außerdem wird der Zeitaufwand (einschließlich Zeiten der An- und Abfahrt) mit netto 30 € zuzüglich jeweils geltender Umsatzsteuer (derzeit 19 %) für die Mitarbeitenden berechnet, mindestens aber mit netto 50 € zuzüglich jeweils geltender Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Der Nachweis der tatsächlich entstandenen Mehrkosten obliegt der Auftragnehmerin bzgl. der Darlegungs- und Beweislast.

3.4.5. Wird EUIPMENT (teilweise) nicht zurückgegeben, bspw. weil es kaputt gegangen ist, so hat die Auftraggeberin

  • den Zeitwert des verlustig gegangenen EQUIPMENT
  • zuzüglich einer Aufwandspauschale von 20% des Zeitwertes zu erstatten, mindestens jedoch netto 10 € (zuzüglich jeweils geltender Umsatzsteuer (derzeit 19 %)) je Catering-Event.

§ 4 Transport / Gefahrenübergang

Sofern von der Auftraggeberin Buffet-Lieferungen beauftragt werden und die Erzeugnisse von heycater! bzw. seinem Partnerunternehmen nicht auf Food Trucks oder an mobilen Theken erhitzt, gekühlt und frisch zubereitet werden, gelten die folgenden Regelungen:

1. Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit eines Buffets auf maximal zwei Stunden begrenzt. Danach endet die Gewährleistung von heycater!

2. heycater! übernimmt für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch die Auftraggeberin keine Haftung.

§ 5 Änderungen, Stornierungen und Kündigungen von Einzelaufträgen

5.1. Jegliche Änderungen, Stornierungen oder Kündigungen haben - aus Dokumentations- und Nachweisgründen - über die PLATTFORM zu erfolgen.

5.2. Die Auftraggeberin ist berechtigt, bis 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung die CATERINGLEISTUNG geringfügig abzuändern. Als geringfügige Abänderung gilt insbesondere eine Abweichung der vereinbarten Personenanzahl von +/- 10% sowie eine Änderung der Menge der beauftragten einzelnen CATERINGLEISTUNG von jeweils +/- 10%. Es erfolgt dann eine bloße Preisanpassung an die veränderte Teilnehmerzahl und/oder Menge. Im Übrigen sind Änderungswünsche der Auftraggeberin grundsätzlich nur nach Abstimmung mit heycater! möglich. Es gelten dann die nachfolgenden Stornobedingungen.

5.3. Personenzahl- und/oder Mengenreduzierungen, die nicht nur geringfügig i.S.v. Ziff. 5.2. sind, stellen eine (teilweise) Stornierung dar, die heycater! berechtigt, der Auftraggeberin je nach Kurzfristigkeit und Höhe der Auftragssumme eine Stornierungsgebühr in Rechnung zu stellen. Hierfür gelten die nachfolgenden Stornobedingungen:

ZeithorizontBis 1.000€ ursprüngliche AuftragssummeAb 1.000€ ursprüngliche AuftragssummeAb 5.000€ ursprüngliche Auftragssumme
<24h vor dem Event100% des Auftragswerts fällig100% des Auftragswerts fällig100% des Auftragswerts fällig
<48h vor dem Event80% des Auftragswerts fällig100% des Auftragswerts fällig100% des Auftragswerts fällig
<72h vor dem Event50% des Auftragswerts fällig80% des Auftragswerts fällig100% des Auftragswerts fällig
<96h vor dem Event0% des Auftragswerts fällig80% des Auftragswerts fällig100% des Auftragswerts fällig
<120h vor dem Event0% des Auftragswerts fällig80% des Auftragswerts fällig100% des Auftragswerts fällig
<144h vor dem Event0% des Auftragswerts fällig80% des Auftragswerts fällig100% des Auftragswerts fällig
<168h vor dem Event0% des Auftragswerts fällig80% des Auftragswerts fällig100% des Auftragswerts fällig
<4 Wochen vor dem Event0% des Auftragswerts fällig0% des Auftragswerts fällig100% des Auftragswerts fällig
<8 Wochen vor dem Event0% des Auftragswerts fällig0% des Auftragswerts fällig80% des Auftragswerts fällig
<12 Wochen vor dem Event0% des Auftragswerts fällig0% des Auftragswerts fällig50% des Auftragswerts fällig
<16 Wochen vor dem Event0% des Auftragswerts fällig0% des Auftragswerts fällig25% des Auftragswerts fällig
>16 Wochen vor dem Event0% des Auftragswerts fällig0% des Auftragswerts fällig0% des Auftragswerts fällig

Mit dem in vorstehender Tabelle genannten „Auftragswert“ ist der Auftragswert gemeint, der auf den stornierten Teil der Leistung entfällt.

5.4. Soweit von der Auftraggeberin nicht ausdrücklich bei Auftragsanfrage und/oder Auftragserteilung in Textform an heycater! festgelegt, ist heycater! nach billigem Ermessen berechtigt den Caterer auszutauschen, wenn gewährleistet ist, dass die CATERINGLEISTUNG gleichwertig erbracht wird. Heycater! wird in einem solchen Fall die Auftraggberin unverzüglich informieren.

§ 6 Verspätete Lieferung bzw. Erbringung der Cateringleistung / besondere Umstände

5.1. Eine unwesentliche Verspätung führt nicht zu einer Reduzierung oder sonstigen Anpassung des Honorars der Cateringleistung. Für die Wesentlichkeit der Verspätung trägt die Auftraggeberin die Darlegungs- und Beweislast. Umstände, die die Auftraggeberin bei der Beurteilung der Wesentlichkeit anführt, sind dabei nur zu beachten, wenn sie für heycater! üblicherweise zu erwarten sind und/oder wenn sie von der Auftraggeberin bei der Angebotseinholung mitgeteilt wurden. Nachträgliche Mitteilungen solcher Umstände sind nur maßgeblich, wenn sie von heycater! ausdrücklich akzeptiert wurden, wobei sich heycater! vorbehält, dann eine angemessene Preisanpassung zu verlangen.

5.2. Ist eine Verspätung wesentlich, so führt dies zu einer anteiligen Reduzierung des Honorars in dem Verhältnis, wie die Auftraggeberin an der Leistung kein Interesse mehr haben dürfte und auch tatsächlich nicht mehr hatte. Dies gilt jedoch nicht, wenn die wesentliche Verspätung auf Gründen beruht, die die Auftraggeberin zu vertreten hat. In diesem Fall findet keine Reduzierung statt.

5.3. In Fällen, in denen die wesentliche Verspätung sich erst kurzfristig aufgrund von höherer Gewalt realisiert, erfolgt die anteilige Reduzierung hälftig, d.h. die Parteien teilen sich in den Schaden aufgrund des (anteilig) weggefallenen Interesses an der Cateringleistung.

§ 6 Mängel an der Cateringleistung

6.1. Eine unwesentliche Verspätung führt nicht zu einer Reduzierung oder sonstigen Anpassung des Honorars für die CATERINGLEISTUNG. Für die Wesentlichkeit der Verspätung trägt die Auftraggeberin die Darlegungs- und Beweislast. Umstände, die die Auftraggeberin bei der Beurteilung der Wesentlichkeit anführt, sind dabei nur zu beachten, wenn sie für heycater! üblicherweise zu erwarten sind und/oder wenn sie von der Auftraggeberin bei der Angebotseinholung mitgeteilt wurden. Nachträgliche Mitteilungen solcher Umstände sind nur maßgeblich, wenn sie von heycater! ausdrücklich akzeptiert wurden, wobei sich heycater! vorbehält, dann eine angemessene Preisanpassung zu verlangen.

6.2. Ist eine Verspätung wesentlich, so führt dies zu einer anteiligen Reduzierung des Honorars in dem Verhältnis, wie die Auftraggeberin an der Leistung kein Interesse mehr haben dürfte und auch tatsächlich nicht mehr hatte. Dies gilt jedoch nicht, wenn die wesentliche Verspätung auf Gründen beruht, die die Auftraggeberin zu vertreten hat. In diesem Fall findet keine Reduzierung statt.

6.3. In Fällen, in denen die wesentliche Verspätung sich erst kurzfristig aufgrund von höherer Gewalt realisiert, erfolgt die anteilige Reduzierung hälftig, d.h. die Parteien teilen sich in den Schaden aufgrund des (anteilig) weggefallenen Interesses an der CATERINGLEISTUNG.

§ 7 Mängel an der Cateringleistung

7.1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen heycater! oder dem CATERER (Vertragspartner von heycater!) unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung in Textform und spezifiziert beanstandet werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung von heycater! als von der Auftraggeberin akzeptiert.

7.2. Bei einer begründeten Mängelanzeige ist heycater! berechtigt, durch Nachbesserung oder geeignete Ersatzlieferungen binnen eines für das konkrete Catering angemessenen Zeitraumes den Mangel zu beseitigen. Minderungsansprüche der Auftraggeberin entstehen erst, wenn der begründete Mangel nicht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt werden konnte und der Mangel nicht nur unwesentlich war. Für die Wesentlichkeit und ihren Grad trägt die Auftraggeberin die Darlegungs- und Beweislast. Die Reduzierung erfolgt dann anteilig zur Schwere der Beeinträchtigung bei der Auftraggeberin. Führt eine Ersatzlieferung für die Auftraggeberin zu einer wesentlichen Verspätung, so gelten die Regelungen gem. Ziff. 6.

7.3. Angaben von heycater! bzw. dem Partnerunternehmen zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Anordnung von Speisen usw.) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung vorausgesetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

7.4. Zumutbare Abweichungen in Aussehen, Größe, Konsistenz, Geschmack oder in der Zusammensetzung von zubereiteten Speisen gelten grundsätzlich nicht als Mangel, soweit diese seitens heycater! im Rahmen der Auftragserteilung nicht ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bestätigt wurden.

7.5. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, soweit dies im Rahmen einer weiteren planmäßigen Durchführung der Veranstaltung möglich und zumutbar ist, eine Probe des mangelhaften Produkts aufzubewahren und heycater! zwecks Prüfung der Mangelhaftigkeit bzw -freiheit zu überlassen.

Eine Gewährleistung seitens heycater! ist ausgeschlossen, soweit der Mangel am Erfüllungsort durch Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, unsachgemäße Behandlung oder Lagerung durch die Auftraggeberin oder weiterer von der Auftraggeberin zu vertretender Umstände entstanden ist oder aufgrund von Umständen entstanden ist, die heycater! auf ausdrücklichen Wunsch der Auftraggeberin herbeigeführt hat.

§ 8 Höhere Gewalt

8.1. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das diese ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen sowie nicht von ihr verschuldeter Betriebsstörung oder behördliche Verfügungen. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten von heycater! und/oder ihrer Partnerunternehmen gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn heycater! und/oder das Partnerunternehmen seinerseits durch ein Ereignis gemäß Satz 1 an der Erbringung der ihr obliegenden Leistung gehindert ist.

8.2. Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und ihre Auswirkungen so weit wie möglich zu beschränken.

8.3. In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Ausführung bzw. Abnahme der Cateringleistung befreit.

8.4. Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartnerin berechtigt, von dem Vertrag zurücktreten, wenn zum Zeitpunkt der Mitteilung der höheren Gewalt bereits absehbar ist, dass die Erbringung der vereinbarten Cateringleistung unmöglich ist.

8.5. Die Regelung zur höheren Gewalt in Ziff. 5.3. geht den Regelungen in Ziff. 7 vor.

§ 9 Preise / Aufschlag der Servicegebühr / Zusatzleistungen

9.1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Zu den im Angebot ausgewiesenen Preisen für den aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang addiert sich eine Servicegebühr für heycater! wie in Abs. 9.2. ausgewiesen und vor der verbindlichen Bestellung aufgelistet. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert vereinbart und berechnet.

9.2. Für die erbrachten Leistungen berechnet heycater! die folgenden Gebührensätze (Stand 01.05.2024):

Buchung maßgeschneiderter AngeboteDirektbuchung über heycater!- Martplatz
Quality ServicePremium Service (Managed)
Servicepauschale (berechnet auf Auftragswert)
5,5%
5,5%
4%
Express-Service-Aufpreis (berechnet auf Auftragswert)
4%
4%
4%
Fällt an bei Leistungsanfragen und Direktbuchungen mit einem Vorlauf von:
Bis zu 7 Kalendertagen
Bis zu 5 Kalendertagen
Bis zu 7 Kalendertagen
Mindestbetrag der Servicepauschale je Auftrag
49 EUR
(zzgl. MwSt.)
25 EUR
(zzgl. MwSt.)
29 EUR
(zzgl. MwSt.)

9.3. Im Fall von nicht unerheblichen Verzögerungen des Beginns oder des Fortgangs der seitens von heycater! zu erbringenden Cateringleistung, die nicht von heycater! zu vertreten sind, ist heycater! berechtigt, einen ihr hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert abzurechnen.

9.4. Zusätzliche Leistungen aller Art, die von der Auftraggeberin gewünscht oder zu vertreten sind und die nicht Gegenstand des eigentlichen Auftrages geworden sind, werden durch heycater! nach den bei ihr zu diesem Zeitpunkt gültigen Listenpreisen, sofern keine Listenpreise bestehen, zu ortsüblichen Preisen abgerechnet.

Als zusätzliche Leistungen gelten insbesondere im Angebot nicht enthaltene Mehrmengen, die keine geringfügigen Abweichungen im Sinne von Ziff. 5.2 darstellen, Kosten für besondere Verpackungen sowie Mehraufwendungen, die auf Verlangen der Auftraggeberin ausgeführt werden oder die bedingt sind durch unrichtige Angaben der Auftraggeberin oder in dessen Verantwortungsbereich handelnder Dritter, unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Mitwirkungsleistungen der Auftraggeberin oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen von heycater! sind.

§ 10 Zahlungsbedingungen, Abschlagsrechnung

10.1. Soweit nach diesen AGB nicht Vorkasse gefordert wird, ist der vereinbarte Preis innerhalb von 14 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer ggf. im Angebot vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig.

10.2 Rechnungen sind in digitaler Form über die Plattform oder per E-Mail an die vom Kunden in seinem Profil hinterlegte oder bei der Bestellung sonst angegebene Adresse zu übersenden. Heycater! ist außerdem berechtigt, aber nicht verpflichtet, Rechnungen per Post zu versenden.

10.3. Bei Cateringleistungen, die einen Netto-Auftragswert von EUR 5.000 (fünftausend Euro) übersteigen, behält sich heycater! vor, eine Vorkasse in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Vorkasse richtet sich nach dem Eventdatum und beträgt zwischen 50% bis 75% des Netto-Auftragswertes (nach freiem Ermessen). Wird diese nicht gezahlt, ist heycater! berechtigt, die Leistung zu verweigern. In diesem Fall wird die Beauftragung wie eine Stornierung gem. Ziff. 5.3 dieser AGB abgerechnet.

10.4. heycater! ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit der Auftraggeberin wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen heycater!s durch die Auftraggeberin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

§ 11 Haftung

11.1. heycater! haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden, auch die seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei:

  • Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • Schäden, die dem Produkthaftungsgesetz unterfallen,
  • Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf),
  • Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln

haftet heycater! auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.

11.2. Die Regelungen des vorstehenden Abs. 11.1. gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

11.3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 12 Widerrufsrecht

12.1. Auftraggeberinnen, die Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sind, haben ein Widerrufsrecht.

12.2. Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:

  • Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB),
  • Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB),
  • Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB),
  • Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden (§ 312g Abs. 2 Nr. 4 BGB),
  • Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat (§ 312g Abs. 2 Nr. 5 BGB).

Für den Teil der Bestellung, der nicht unter die oben genannten Ausschlusstatbestände fällt, steht der Kundin, soweit die Kundin Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Geschäft zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Hey Group GmbH, Gormannstraße 14, 10119 Berlin, Tel.: +49 (0)30 568 37200, E-Mail: [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)

An Hey Group GmbH, Gormannstraße 14, 10119 Berlin, E-Mail: [email protected]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen heycater! und der Auftraggeberin bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13.2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung, es sei denn, dass einem Verbraucher dadurch der Schutz entzogen würde, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In letzterem Fall gilt das Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

13.3. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Bestellern, die kein Verbraucher, keine juristische Person des öffentlichen Rechts und kein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, der Sitz von heycater!. Für alle anderen Auftraggeberinnen gilt dies für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Bestellung ebenfalls, wenn die Auftraggeberin nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes Land als die Bundesrepublik Deutschland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt der Auftraggeberin im Falle einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

Stand: 01.05.2024